Hauptversammlung
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft fand am Mittwoch, den 5. Juli 2023, um 11.00 Uhr (MESZ), statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice konnten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
- ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
- eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
- bis 29. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform oder im Videoformat im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
- ab Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasste insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie
- während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung wurden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden durfte, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 30. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhielten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten konnten die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung galt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzte voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhalten hatte.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende konnte von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen konnte per E-Mail an unitedlabels@better-orange.de gerichtet werden.
Kontakt
UNITEDLABELS AG
Gildenstraße 6, 48157 Münster, Germany
Mail: info@unitedlabels.com
Fon: +49 (0) 251 / 3221 – 0
Fax: +49 (0) 251 / 3221 – 852

Unterlagen (PDF)




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