Stimmrechtsmitteilungen
Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß §§ 33 ff. WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Gemäß § 40 Absatz 1 WpHG ist der Emittent verpflichtet, ihm zugegangene Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Stimmrechtsmitteilung, zu veröffentlichen.
Das für die Schwellenberechnung maßgebliche Grundkapital der United Labels AG beträgt aktuell 6.930.000,00 € und ist in 6.930.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Stimmrechtsmitteilungen grundsätzlich elektronisch sowohl in einem „lesbaren“ Dateiformat als auch im Dateiformat „Extensible Markup Language“ (XML-Datensatz) zu übermitteln.
Wir bitten Aktionär*innen, die verpflichtet sind, der United Labels AG eine Veränderung des Stimmrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung als lesbare und als XML-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu richten: irpr@unitedlabels.com
Im Falle einer technischen Störung der oben genannten E-Mail-Adresse, die eine elektronische Übermittlung unmöglich macht, senden Sie die Stimmrechtsmitteilung bitte unverzüglich an folgende Fax-Nummer oder im Original an folgende Adresse:
UNITED LABELS AG
Gildenstr. 6
48157 Münster
Deutschland
Fon: +49 (0) 251 / 3221 – 0
Fax: +49 (0) 251 / 3221 – 852
Wir veröffentlichen Stimmrechtsmitteilungen in der Sprache, in der sie uns zugegangen sind. Daher kann es vorkommen, dass die Mitteilungen ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache erscheinen.

