Satzung der UNITEDLABELS AG
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in der Wortfassung vom 24. Mai 2011
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft führt die Firma UNITEDLABELS Aktiengesellschaft (2) Sie hat ihren Sitz in Münster. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Lizenzprodukten sowie die Entwicklung und der Erwerb von Lizenzrechten zu deren Vermarktung im In- und Ausland. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens direkt oder indirekt fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Niederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist außerdem ermächtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen.
§ 3 Bekanntmachungen
(1) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. (2) Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. (3) § 27a Abs. 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) findet keine Anwendung.
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