Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen (AGBs) der United Labels AG, Münster
(Stand: Oktober 2021)

1.
Es gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Verkaufsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Lieferungs- und Verkaufsbedingungen erteilt, so gelten auch dann unsere Lieferungs- und Verkaufsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebote, Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden, sie bindet uns jedoch nur nach schriftlicher Bestätigung. Jeder Auftrag bindet den Kunden, aber verpflichtet uns nur nach schriftlicher Bestätigung, Lieferung oder Fakturierung.

3. Selektiver Vertrieb
3.1 Der Vertrieb einiger Produktlinien, insbesondere der Sortimente, die mit einer unverbindlichen Preisempfehlung versehen sind, erfolgt über einen selektiven Vertrieb. Dabei obliegt es uns, die Auswahl und Belieferung von einzelnen Handelspartner nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Vertrieb über Internetplattformen von Drittanbietern (nicht eigene Shops des Handelspartners) ausdrücklich untersagt. Bei einem Verstoß behalten wir uns vor, weitere Auslieferungen sowie die Auslieferung von Rückständen nicht mehr vorzunehmen.

4. Preise
4.1 Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise jeweils ab Werk zuzüglich Frachtkosten, Verpackung, öffentliche Abgaben und Zöllen.

5. Lieferzeit, Lieferung
5.1 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrags unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.2 Sollten wir aus Gründen höherer Gewalt oder wegen anderer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, vereinbarte oder von uns angegebene Liefertermine nicht einhalten können, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Lieferzeit um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern oder die Liefermenge zu kürzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Streik, Maschinenausfälle, Mangel an Brennstoff, Elektrizität und Rohstoffen oder sonstige Ereignisse, die den normalen Ablauf der Fabrikation und/oder des Vertriebs nachhaltig beeinträchtigen. Als „andere Umstände“ gilt insbesondere die unterbliebene rechtzeitige oder richtige Selbstbelieferung, soweit uns hieran kein Verschulden trifft. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten begründet in keinem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz.
5.3 Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
5.4 Nimmt der Kunde bestellte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Der Kaufpreis wird in diesem Fall sofort fällig.

6. Versand, Gefahrenübergang
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung trägt der Kunde das Transportrisiko, selbst wenn die Transportkosten infolge einer separaten, schriftlichen Vereinbarung zu unseren Lasten gehen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Auslieferungslager bzw. die Produktionsstätte verlässt. Sie geht auch dann auf den Kunden über, wenn die Güter versandbereit sind, der Versand jedoch aus Gründen verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware während des Transportes zu versichern.

7. Zahlung
7.1 Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Unsere Forderungen gegenüber bestimmten Kunden sind an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können in diesem Fall nur mit schuldbefreiender Wirkung an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.
7.2 Wir sind berechtigt, ab Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
7.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4 Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen ihm gegenüber sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.5 Tritt nach Abschluss des Vertrags in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers eine Verschlechterung ein oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn bereits Teillieferungen durchgeführt sein sollten.
7.6 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
8.2 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, und solange er nicht im Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
8.3 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.5 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
8.6 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
8.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit die gesicherte Forderung insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

9. Gewährleistung
9.1 Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel nach unserer Wahl im Wege der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
9.2 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zurückgesendet hat.
9.3 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder die Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
9.4 Für etwaige Schadens- und Aufwendungs¬ersatz¬an¬sprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.
9.5 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Fax zu erheben.
9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenen Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.

10. Haftungsbegrenzung
10.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.2 Für Sachschäden haften wir pro Schadensereignis bis zur Höhe von maximal 1 Millionen Euro. Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
10.3 Die in den Ziffern 10.1 und 10.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht in dem Falle einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 10.3 genannten Fällen.
10.5 Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Schutzrechte und Urheberrechte
11.1 Sollten gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung oder Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise nutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis erstatten.
11.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Wir haben keine Verpflichtung gemäß 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art oder Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten ist Münster.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
12.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschrift des deutschen internationalen Privatrechts.
12.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Münster im Oktober 2021